1. Zielsetzung und pädagogische Begründung
Hausaufgaben sind kein Selbstzweck, sie dienen
- der Einübung, Vertiefung, vor allem aber der Wiederholung und Festigung der Lerninhalte mit dem Ziel einer dauerhaften Präsenz des Gelernten, sie sind Vorbedingung für Transferleistungen der Schülerinnen und Schüler.
- der Vorbereitung neuer Unterrichtsinhalte.
- den Schülerinnen und Schülern selbst als Überprüfung und Kontrolle des geforderten Wissens.
- der Vorbereitung und Einübung eigenverantwortlichen Lernens.
- der angemessenen Steigerung der Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit der Schülerinnen und Schüler.
- der Stärkung der Interessen und Neigungen der Schülerinnen und Schüler, wie auch der Minimierung ihrer Defizite und Schwächen.
2. Mithilfe der Schülerinnen und Schüler
- Die Schülerinnen und Schüler notieren in ihrem Hausaufgabenheft sorgfältig und vollständig die gestellten Hausaufgaben.
- Grundsätzlich sollten die Hausaufgaben selbstständig in einer angemessenen Zeit erstellt werden können.
- Bei unverstandenen und von Schülerinnen und Schülern nicht lösbaren Aufgaben sollte das ernsthafte Bemühen um Erledigung ersichtlich sein und das Erkennen des Problems im Vordergrund stehen. Eine Bereitschaft zur Nacharbeit wird erwartet, damit keine Defizite entstehen.
- Wer seine Hausaufgaben "vergessen" oder aus einem anderen Grund nicht angefertigt hat, meldet dies unaufgefordert. Eine Vereinbarung zwischen dem Fachlehrer und Schülerinnen und Schüler regelt die Entbindung oder Nacharbeit.
3. Mithilfe und Grundsätze seitens der Lehrenden
- Hausaufgaben resultieren aus dem Unterricht
- Der Anspruch der Hausaufgaben sollte so sein, dass
sie eigenständig und in angemessener Zeit erledigt werden können. Rückmeldungen seitens der Schüler- und Elternschaft helfen zur Überprüfung adäquater Hausaufgabenstellungen und ermöglichen evtl. eine Korrektur oder erneute Anpassung. - Die Lehrenden sorgen für Transparenz bei der Hausaufgabenstellung. Sie legen ihre Kriterien und Ansprüche zu Beginn des Schuljahres für Schülerinnen, Schüler und deren Erziehungsberechtigte offen.
- Sie bemühen sich um Aufgabenstellungen gleicher als auch differenzierender Art, stellen Vergleichsmaßstäbe her und geben individuelle Hilfen .
- Hausaufgaben können von einem auf den nächsten Tag wie auch über größere Zeiträume erteilt werden.
- Sie werden angemessen besprochen und kontrolliert. In Einzelfällen kann nach Absprache ein Gegenzeichnen der Hausaufgaben von Eltern und Lehrenden sinnvoll sein.
4. Tipps für die Eltern
Hausaufgaben sollten im Normalfall ohne fremde Hilfe von den Schülerinnen und Schülern angefertigt werden können. Eine angemessene Kontrolle der Hausaufgaben kann eine große Hilfe sein und als besondere Wertschätzung der geleisteten Arbeit gelten. Eltern können durch eine angemessene Begleitung der Hausaufgaben (Wahrnehmung, Zuspruch, evtl. Kontrolle) das Lernverhalten und den Lernerfolg des Kindes positiv beeinflussen, besonders durch die Bereitstellung adäquater Rahmenbedingungen, wie
- ruhiger Arbeitsplatz
- Bereitstellung notwendiger Materialien
- Begleitung und Beratung über Ruhe- und Arbeitsphasen
- evtl. Hilfen bei der Organisation, Strukturierung und Zeitplanung (nach Rücksprache mit den Lehrkräften)
5. Organisation und Umfang
- Neben den zu erledigenden Hausaufgaben ( in der Orientierungsstufe vergleichbare Hausaufgabenbelastung wie im 3./4. Grundschuljahr; in den Klassen 7 - 9/10 angemessene Steigerung nach Art und Umfang) ergibt sich ein zusätzlicher Zeitbedarf für die Vorbereitung von Klassenarbeiten, schriftlichen Überprüfungen, Auswendiglernen von Gedichten, Liedtexten etc., Erarbeitung von Protokollen, Referaten und Portfolioarbeiten. Diese zählen bedingt zu den Hausaufgaben und sind mit zu berücksichtigen. Die Konferenz lehnt eine exakte Zeitvorgabe ab, da sie realistischerweise die Arbeitsbelastung des Einzelnen nicht widerspiegeln kann.
- Die Konferenz wie auch die Elternvertretung sehen die Belastbarkeit des Einzelnen und der Klasse durch Hausaufgaben angemessen, wenn eine vorurteilsfreie, schülerorientierte Kommunikation aller Beteiligten zu einer Klärung gewährleistet ist. Dem Klassenlehrer kommt an unserer Schule dabei eine entscheidende Aufgabe bei der Koordination von Umfang und Anspruch zu. Elternhinweise gibt er an die Fachkolleginnen und Fachkollegen weiter, dokumentiert mit Schülerinnen- und Schülerhilfe die Hausaufgaben in der Klasse, um einen Gesamtüberblick zu erhalten.
- Am Wochenende sollte der Umfang auf das Notwendigste begrenzt werden.
- Bei Krankheit entfallen die Hausaufgaben, die entgangenen Lerninhalte müssen nach der Wiederteilnahme am Unterricht nachgearbeitet und gesichert werden (Lern- und Arbeitsblätter werden gesammelt und nach Absprache nachbearbeitet).